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DGUV V3 Prüfung in der Apotheke

Von der Kasse in der Offizin bis zum Wasserbad in der Rezeptur: In einer Apotheke stehen mehr elektrische Geräte, als die Inventarliste vermuten lässt. Hier steht, was unter die Prüfpflicht fällt und welche Fristen gelten.

Redaktion: keak-elektrotechnik.de, Elektro-Meisterbetrieb aus Rüsselsheim. Stand:

Was wird in einer Apotheke nach DGUV V3 geprüft?
In einer Apotheke mit Beschäftigten werden alle elektrischen Anlagen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 geprüft: die feste Anlage mit einem Richtwert von vier Jahren und alle Geräte mit Stecker mit einem Richtwert von sechs Monaten, verlängerbar bis auf zwei Jahre in büroähnlichen Bereichen, wenn höchstens zwei Prozent der Geräte auffällig sind. Der Medikamentenkühlschrank gehört dazu. Blutdruckmessgeräte, die an Kunden eingesetzt werden, brauchen zusätzlich alle zwei Jahre eine messtechnische Kontrolle.

Was in welchem Bereich geprüft wird

BereichTypische Geräte
OffizinKassen, Kartenterminals, Bildschirme, Etikettendrucker, Beleuchtung von Sichtwahl und Freiwahl
Rezeptur und LaborAnalysenwaage, Salbenrührsystem, Wasserbad, Heizplatte, Magnetrührer
Lager und KommissionierungMedikamentenkühlschrank, Kommissionierautomat, Verlängerungsleitungen
Büro und SozialraumPC, Drucker, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle
Feste AnlageVerteilung, Stromkreise, Fehlerstrom-Schutzschalter, fest angeschlossene Geräte

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen zählen nach Tabelle 1B der Durchführungsanweisungen ausdrücklich dazu, ebenso Anschlussleitungen mit Stecker.

Fristen

Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3
PrüfobjektRichtwert
Feste Elektroanlage und ortsfeste Geräte4 Jahre
Geräte mit Stecker, Verlängerungsleitungen6 Monate; bei Fehlerquote bis 2 % verlängerbar, im Büro bis 2 Jahre, in Werkstätten bis 1 Jahr
Prüftaste am FI-Schutzschalter6 Monate, durch den Benutzer

Ob die Rezeptur eher wie ein Büro oder wie eine Werkstatt zu behandeln ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, nicht die Tabelle. Alle Richtwerte mit Rechenbeispiel zur Fehlerquote stehen auf der Seite DGUV V3 Prüffristen.

Grafik einer Geräteprüfung nach DGUV V3: Gerätetester misst den Schutzleiterwiderstand an einem PC mit Metallgehäuse, am Gehäuse die Prüfplakette
Schutzleiterprüfung an einem Gerät der Schutzklasse I · Grafik: KEAK Elektrotechnik

Der Medikamentenkühlschrank

Die Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass im Lagerraum eine Lagerhaltung unter 25 °C möglich ist (§ 4 Absatz 2d) und dass Arzneimittel so gelagert werden, dass ihre Qualität nicht leidet (§ 16 Absatz 1). Kühlpflichtige Ware lagert nach Herstellerangabe, meist bei +2 bis +8 °C.

Für die DGUV-V3-Prüfung ist der Kühlschrank ein Betriebsmittel wie jedes andere. Die Durchführungsanweisungen unterscheiden nach Bauart: Ohne Tragevorrichtung und so schwer, dass er sich nicht leicht bewegen lässt, gilt er als ortsfest; ein kleines Gerät, das sich leicht umstellen lässt, als ortsveränderlich.

Wie man die Kühlkette elektrisch gegen Ausfälle absichert, mit eigenem Stromkreis, Alarmierung und Einspeisung, steht auf der Leistungsseite Kühlkette und Notstrom für Apotheken.

Blutdruckmessung am HV-Tisch

Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte stehen in Anlage 2 der MPBetreibV. Setzt die Apotheke ein solches Gerät an Kundinnen und Kunden ein, ist alle zwei Jahre eine messtechnische Kontrolle fällig, mit Protokoll und Kennzeichen. Details und Fristbeginn stehen auf der Seite MTK-Prüfung.

Preis

Für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gelten die Festpreise aus dem DGUV-V3-Preisrechner: 8,50 € netto je Gerät mit Stecker, 23,50 € je einfachem ortsfestem Gerät, Anfahrt ab 60,00 €, Mindestauftrag 180,00 €.

Häufige Fragen

Muss eine Apotheke die DGUV V3 Prüfung machen?

Ja, wenn sie Beschäftigte hat. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen prüfen zu lassen (§ 5). Für Apotheken gibt es dabei keine Sonderregel; die Fristen folgen aus den Richtwerten der Durchführungsanweisungen und der Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft müssen die Geräte in der Apotheke geprüft werden?

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für Geräte mit Stecker einen Richtwert von sechs Monaten, verlängerbar bei einer Fehlerquote bis zwei Prozent, in Büros und ähnlichen Bereichen auf höchstens zwei Jahre. Die feste Elektroanlage hat einen Richtwert von vier Jahren.

Gehört der Medikamentenkühlschrank zur DGUV-V3-Prüfung?

Ja, er ist ein elektrisches Betriebsmittel wie jedes andere. Ein schwerer Kühlschrank ohne Tragevorrichtung gilt nach den Durchführungsanweisungen als ortsfestes Betriebsmittel, ein kleiner Kühlschrank, der sich leicht umstellen lässt, als ortsveränderliches. Die Temperaturführung selbst regelt die Apothekenbetriebsordnung.

Braucht das Blutdruckmessgerät in der Apotheke eine MTK?

Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte stehen in Anlage 2 der MPBetreibV und brauchen eine messtechnische Kontrolle alle zwei Jahre. Das betrifft Geräte, die in der Apotheke an Kundinnen und Kunden eingesetzt werden. Ausgenommen sind nach § 15 Absatz 3 unter Bedingungen Laiengeräte, die einem Patienten zur eigenen Anwendung bereitgestellt werden.

Was kostet die DGUV V3 Prüfung einer Apotheke?

Nach dem DGUV-V3-Preisrechner von KEAK kostet ein Gerät mit Stecker 8,50 € netto, ein einfaches ortsfestes Gerät 23,50 €. Die Anfahrt kostet 60,00 € bis 30 km und 80,00 € bis 50 km, der Mindestauftrag liegt bei 180,00 € netto.

Weiterlesen

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:

  1. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3), Fassung vom 1. Januar 1997 : § 5
  2. Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A, 1B, 1C) : Begriffe ortsfest/ortsveränderlich, Tabellen 1A und 1B
  3. § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): Betriebsräume : Absatz 2d: Lagerhaltung unter 25 °C
  4. § 16 ApBetrO: Lagerung : Absatz 1: Lagerung ohne Qualitätseinbuße
  5. § 15 MPBetreibV: Messtechnische Kontrollen : Absatz 3
  6. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14.02.2025, zuletzt geändert am 31.10.2025 : Anlage 2 Nr. 1.3

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